
Die freie Wahl der Verkehrsmittel leitet sich vom verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit ab. Diese Selbstverständlichkeit und der logische Wettbewerb unter den Verkehrsträgern werden nur dann garantiert, wenn Strassen- und öffentlicher Verkehr je für sich und ohne Vermischung finanziert werden. Dies folgt aus dem Prinzip der Kostenwahrheit und -klarheit. Beide werden allerdings sowohl von der VCS-Initiative als auch vom Gegenvorschlag missachtet.
Deshalb: Nein zur Aushebelung der freien Wahl der Verkehrsmittel!