Der Bundesrat lehnt die ruinöse VCS-Initiative ab. Statt aber im Sinne einer zukunfts- und tragfähigen Finanzierung der Strassen- und Schieneninfrastruktur das VCS-Anliegen folgerichtig ohne direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen, präsentiert der Bundesrat einen ähnlich gelagerten Gegenvorschlag. Mit der sogenannten Vorlage „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur“ (FABI) liegt ein unausgegorener, weil unter grossem zeitlichem und medialem Druck ausgearbeiteter Gegenvorschlag auf dem Tisch.
FABI-Gegenvorschlag und VCS-Initiative: Es gibt kein Unterschied!
Das Schlimmste am FABI-Gegenvorschlag: Ab 2029 würden dem Strassenverkehr in etwa gleichem Umfang Geldmittel entzogen wie bei einer Annahme der VCS-Initiative. Fliesst das Geld einfach automatisch von der Strasse zur Schiene, wird nicht nur die Defizitpolitik der Bahn verewigt, sondern auch Geld zur Lösung der dringenden Probleme bei der Strassenverkehrsinfrastruktur fehlen.
Kostentransparenz rückt in weite Ferne
Der FABI-Gegenvorschlag des Bundesrats will die ganze Bahninfrastruktur über eine unbefristete Fondsfinanzierung (Bahninfrastrukturfonds [BIF]) regeln. Einerseits soll die in Form der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) heute schon bestehende Querfinanzierung, die rund eine Milliarde Franken pro Jahr einbringt, in das neue Finanzierungsmodell übernommen werden. Ebenfalls soll das sogenannte NEAT-Viertel bis voraussichtlich 2030 befristet in den BIF fliessen, was zusätzlich gegen vier Milliarden Franken entspricht.
Begrenzung des Pendlerabzuges?
Zudem sollen überdies aus der Strassenkasse weitere Geldquellen erschlossen werden, unter anderem durch die Begrenzung des Pendlerabzugs auf jährlich 3'000 Franken bei der direkten Bundessteuer, was einen jährlichen Betrag von rund 200 Millionen Franken ergibt. Von einer solchen Steuererhöhung ist in erster Linie der motorisierte Individualverkehr betroffen. Nicht zuletzt sollen sich die Kantone künftig mit zusätzlich ebenfalls rund 200 Millionen Franken an der Bahninfrastrukturfinanzierung beteiligen.
Keine Entflechtung der Finanzströme
Es ist offensichtlich: Auch der bundesrätliche Gegenvorschlag verletzt in fahrlässiger Weise das Verursacherprinzip. Anstatt die Finanzströme der beiden wichtigsten Verkehrssysteme zu entflechten, soll mit dem FABI-Vorschlag der Strasse auch in Zukunft Jahr für Jahr dringend benötigtes Geld entzogen werden.